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BGB � 624 K�ndigungsfrist bei Vertr�gen �ber mehr als f�nf Jahre

BGB � 624 K�ndigungsfrist bei Vertr�gen �ber mehr als f�nf Jahre

[ Auszug: Ist das Dienstverh�ltnis f�r die Lebenszeit einer Person oder f�r l�ngere Zeit als f�nf Jahre eingegangen, so kann es von dem Verpflichteten nach dem Ablauf v ... ]